MediSuch logo
  über medisuch   |   Impressum   |   Zertifizierungsverfahren

Medisuch-Nominierung 2017

Das Webangebot des Anbieters
'Ernährungsportal BW: gemeinsames Projekt des Ministeriums, Verbraucherschutz und Verbraucherzentrale',
spezifziert durch die URL-Syntax
"www.ernaehrung-bw.info/*"

wurde für das Medisuch-Zertifikat 2017
nominiert.

Die Bestätigung des Anbieters zur Unabhängigkeit von der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie liegt noch nicht für 2017 vor und daher ist der Webauftritt nicht zertifiziert.
Das Angebot ist in Medisuch mit der Zertifikatsnummer HZN7E3RHF registriert und wird im Suchindex berücksichtigt.
Das Angebot war lückenlos seit 2010 zertifziert.
Das kostenpflichtige Logo wurde vom Anbieter nicht beantragt.

Folgende optionale Angaben hat der Anbieter auf der Medisuch-Plattform vorgenommen:

Ziele:
Das Ernährungsportal Baden-Württemberg enthält Informationen zu den vielfältigen Themen im Bereich Ernährung und Lebensmittel. Ein Lexikon erklärt Fachbegriffe aus der Welt der Lebensmittel und der Ernährung auf leicht verständliche Weise. In der Service-Box können vielfältige Adressen und Links zu Internetseiten und speziellen Angeboten zum Thema Ernährung abgerufen werden. Alle Inhalte sind wissenschaftlich abgesichert und stammen aus staatlichen und öffentlich geförderten Institutionen.
Über den Anbieter:
Das Ernährungsportal Baden-Württemberg ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung Sektion Baden-Württemberg e. V. bringt als Kooperationspartner in speziellen Bereichen Fachwissen mit ein.
Finanzierung:
Öffentliche Hand
Diese Webadressen mit medizinischem Hintergrund empfiehlt der Anbieter:
www.verbraucherportal-bw.de


Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
  • Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
  • Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
  • Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
  • Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
  • Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
  • Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
  • Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.