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Medisuch-Nominierung 2017

Das Webangebot des Anbieters
'Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V., Haus der Krebsselbsthilfe',
spezifziert durch die URL-Syntax
"www.frauenselbsthilfe.de/*"

wurde für das Medisuch-Zertifikat 2017
nominiert.

Die Bestätigung des Anbieters zur Unabhängigkeit von der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie liegt noch nicht für 2017 vor und daher ist der Webauftritt nicht zertifiziert.
Das Angebot ist in Medisuch mit der Zertifikatsnummer 4CS94VELM registriert und wird im Suchindex berücksichtigt.
Das Angebot war lückenlos seit 2010 zertifziert.
Das kostenpflichtige Logo wurde vom Anbieter nicht beantragt.

Folgende optionale Angaben hat der Anbieter auf der Medisuch-Plattform vorgenommen:

Ziele:
Als krebskranke Menschen unterstützen wir andere Betroffene, die vorhandenen, eigenen Ressourcen zu entdecken und zu nutzen. Mit den Informationen auf unserer Website helfen wir Betroffenen, sich von stummen Empfängern und unmündigen Patienten hin zu mündigen und kompetenten Partnern der Ärzte zu entwickeln.
Zielgruppen:
Zielgruppe unserer Website sind alle Menschen, die von einer Krebskrankheit betroffen sind, sowie deren Angehörige.
Über den Anbieter:
Die Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) ist die bundesweit größte Krebs-Selbsthilfeorganisation in Deutschland. Seit 1976 setzen sich die Mitglieder dafür ein, die Versorgung krebskranker Menschen zu verbessern. Die FSH hat zwölf Landesver-bände und über 400 regionale Gruppen, in denen etwa 50.000 krebskranke Frauen und Männer mit unterschiedlichen Erkrankungen Rat und Hilfe finden. Das Motto unserer Arbeit ist „Auffangen - Informieren - Begleiten“: Auffangen nach dem Schock der Diagnose. Informieren über Hilfen zur Krankheitsbewältigung. Begleiten in ein Leben mit oder nach Krebs.
Finanzierung:
Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen: •der Förderung durch die Deutsche Krebshilfe •der gesetzlichen Selbsthilfeförderung der Krankenkassen (GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V) •der Unterstützung durch die öffentliche Hand (Kommunen) und •in geringfügigem Maße aus Spenden Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20 c SGB V erhält der die FSH darüber hinaus von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Bundesverband, der DAK, der KKH-Allianz und der Techniker Krankenkasse. Unabhängigkeit und Neutralität ist ein besonderes Merkmal der FSH. Daher werden Spenden der Pharmaindustrie von der FSH nicht akzeptiert.
Diese Webadressen mit medizinischem Hintergrund empfiehlt der Anbieter:
Neben unserem eigenen Angebot empfehlen wir die Webadresse des Hauses der Krebs-Selbsthilfe:
http://www.hksh-bonn.de/
Hier finden sich alle von der Deutschen Krebshilfe geförderten Krebs-Selbsthilfeverbände.


Die Webinhalte (Stand Januar/Februar 2017) entsprechen den Medisuch-Richtlinien 2017:
  • Patientenrelevante und -verständliche Gesundheitsinformation* als Schwerpunkt des Webauftritts
  • Marketing-Information, d.h. Eigenwerbung/-darstellung für den Anbieter selbst, seine Dienstleistungen und/oder seine Produkte spielen dabei, im Verhältnis gesehen, eine deutlich untergeordnete Rolle
  • Redaktionelle Trennung zwischen Inhalt und Werbung. Der Unterschied zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung muss klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
  • Weder im Impressum, noch in der (Chef-)Redaktion finden sich Hinweise auf Personen bzw. direkte oder indirekte Beteiligungen der pharmazeutischen, medizintechnischen oder Nahrungsmittel-Industrie.
  • Keine Anzeichen für PR-Texte der genannten Industrien bzw. deren Übernahme ohne redaktionelle Überarbeitung und kritische Hinterfragung.
  • Das Informationsangebot enthält grundsätzlich interessante patientenrelevante Inhalte, die es der Redaktion sinnvoll erscheinen lassen, diese in Medisuch zu berücksichtigen.
  • Falls Adresssammlungen oder Bewertungen Teil des Informationsangebots sind, müssen diese einen angemessenen Umfang aufweisen und die Adressmenge sinnvollen und dokumentierten Auswahlkriterien unterliegen.